Bürger/innen
Diese Geschlechter bilden die Korporation.
Genoss/innen von Hünenberg sind die Nachkommen jener, die sich 1414 von den verarmten Rittern von Hünenberg losgekauft oder später eingekauft respektive eingeheiratet haben. Nach 1500 bis 1816 Zugezogene waren «Beisassen». Das Schweizer Bürgerrecht ist eine zwingende Voraussetzung – der Nachname nicht mehr.
Baumgartner
Burkhardt
Bütler
Freimann
Gretener
Holzmann
Köpfli
Leisebach
Luthiger
Schmid
Schwerzmann
Sidler
Suter
Syfrig
Twerenbold
Villiger
Waller
Weibel
Werder
Wyss
Voraussetzungen für Nutzenzahlungen
Gerechtigkeitshäuser
In der Gemeinde Hünenberg befinden sich insgesamt 112 Gerechtigkeitshäuser, wovon 54 von Korporationsbürger/innen bewohnt werden. Wie die Zuteilung der Gerechtigkeiten in früheren Zeiten erfolgt ist respektive welche Häuser man so benannte, ist nicht bekannt. Es ist aber anzunehmen, dass es sich bei den Gerechtigkeitshäusern um jene Bauernhäuser der Gemeinde handelte, welche im Besitz von Genoss/innen und Beisassen waren. Die Mehrheit der Gerechtigkeitshäuser sind noch heute ehrenwürdige Zuger Bauernhäuser, die immer wieder renoviert, umgebaut oder auch neu erstellt worden sind.
Nutzung des Korporationsgutes
Die Genoss/innen nutzen das Land, das sich im Eigentum der Korporation befindet, und erhalten den Überschuss der Verkehrsrechnung.
Gerechtigkeitsnutzen
Korporationsbürger/innen mit Wohnsitz in Hünenberg, die ein bewohntes Gerechtigkeitshaus besitzen, haben Anrecht auf den Gerechtigkeitsnutzen.
Portionsnutzen
Korporationsbürger/innen, die in der Gemeinde Hünenberg einen eigenen Haushalt führen und nicht Eigentümer eines Gerechtigkeitshauses sind, haben Anrecht auf den Portionsnutzen.