Landwirtschaftswesen
Landchef:
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Luthiger Pirmin Chamerstrasse 2a 6331 Hünenberg Tel. 079 356 46 55 Im Amt seit 2017 |
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Hof Fildern:
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siehe Immobilien |
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Landwirtschaftliches Land:
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rund 100 ha, hauptsächlich verpachtet an Korporationsbürger |
Grundsätze für die Vergabe von Pachtland
- Anrecht auf Pachtland haben Korporationsbürger mit voller landwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit, die das Pensionsalter 65 noch nicht erreicht haben.
Die eigene Gerechtigkeit kann bei selbständiger Bewirtschaftung über das Pensionsalter hinaus genutzt werden. - Die Pächter erhalten Pachtland in Bewirtschaftungsnähe ihres Betriebes. Der Rat ist bestrebt, die Flächen zu arrondieren.
- Auf eine Unterscheidung zwischen Milch- und Nicht-Milchproduzenten wird verzichtet.
- Als Ausnahme kann der Rat nach Ablauf einer Pachtperiode einem Pächter (ohne Unterscheidung ob Korporationsbürger oder Nichtbürger) grundsätzlich Pachtland wegnehmen, wenn die Landwirtschaft nur noch im Nebenerwerb betrieben wird. Nebenerwerb heisst: Das Haupteinkommen stammt zu ca. 70 % nicht mehr aus dem landwirtschaftlichen Betrieb. Der Rat begutachtet vor jedem Entscheid die Situation des Betriebes, um soziale Härtefälle zu entschärfen oder eine sinnvolle und praktikable Bewirtschaftung zu ermöglichen.
- Korporationsbürger erhalten Pachtland ausgewogen und gerecht im Verhältnis zur Verfügung stehenden Pachtfläche insgesamt und zu dem bereits erhaltenen Korporationspachtland des einzelnen Betriebes.
Landwirtschaftland im Besitz der Korporation Hünenberg
Der Landbesitz der Korporation Hünenberg ist in nebenstehender Grafik gelb eingefärbt.
Stand: 5.2007