Anmeldung Nutzen
Nutzungsberechtigt als Gerechtigkeitsnutzniesser sind jene in der Gemeinde Hünenberg wohnhaften Korporationsbürger/innen die Eigentümer eines oder mehrerer bewohnter Gerechtigkeitshäuser sind.
Nutzungsberechtigt als Portionsnutzniesser ist jede/r Korporationsbürger/in, welcher in der Gemeinde Hünenberg einen eigenen Haushalt führt und nicht Eigentümer eines Gerechtigkeitshauses ist.
Korporationsbürger/innen, die in Hünenberg einen gemeinsamen Haushalt führen, steht die Nutzungsberechtigung gemeinschaftlich zu.
Die Nutzungsberechtigung beginnt jeweils auf den 1. Januar oder auf den 1. Juli, nachdem ein Korporationsgenosse die Erfüllung der in den Artikeln 12 und 13 erwähnten Bedingungen dem Verwaltungsrat schriftlich angezeigt hat. Auf die gleichen Termine erlischt die Nutzungsberechtigung, sobald die Bedingungen nicht mehr erfüllt sind.