Revision der Korporationsstatuten

Die Korporationsstatuten wurden in den Jahren 2000 und 2004 letztmals angepasst. Mit der Statutenrevision vom 30.4.2014 mit Inkrafttreten per 1.1.2015 wird eine Anpassung an das geschlechtsneutrale Abstammungsprinzip vollzogen. 

Notwendigkeit

Ausschlaggebend für die Statutenrevision war das vielbeachtete Bundesgerichtsurteil aus dem Jahre 2006, in welchem eine Bürgerin aus dem Kanton Schwyz sich die Aufnahme in die Genossame Lachen erkämpfte, sowie auf das Urteil vom 27.9.2012, in welchem das Bundesgericht letztinstanzlich die Gesuche zweier Zuger Bürger schützte. Streitpunkt war, ob das Tragen eines der Korporationsgeschlechter-Namen eine rechtliche Voraussetzung sei, um Korporationsgenosse zu werden.

Mit dem Bundesgerichtsurteil vom 27.9.2012 herrscht nun Klarheit: Anstelle des bisher streng gehandhabten Namensprinzips (nur wer den Namen eines der 20 Geschlechter trägt, kann das Korporationsrecht erwerben) gilt neu das geschlechtsneutrale Abstammungsprinzip. Das bedeutet, dass eine Gesuch stellende Person nachweisen muss, dass sie unmittelbar, d.h. in direkter Linie von einer Person abstammt, die bereits heute Korporationsbürgerin bzw. -bürger ist. Ob sie einen der 20 Geschlechternamen der Korporation Hünenberg trägt, spielt keine Rolle mehr.

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Korporation Hünenberg - Von einst bis heute

Einleitung

Nach der Unterwerfung der Alemannen, den Besiedlern des Landes Zug, durch die Franken, wurde das ganze Land in Gaue eingeteilt. Die Mark Zug wurde zum pagus turaugensis geschlagen. Als sich im Frühmittelalter das Feudalwesen im Lande Zug ausbreitete und beinahe jede Ortschaft unter einen besonderen Grundherrn oder Vogt kam, erstreckte sich das Gebiet jedes Feudalherrn auf das bisher von seinem Dorfe praktisch allein benutzte Allmendland. Mit der Zeit wurde das Land unter mehreren Grundherren aufgeteilt, was zu einer Zersplittung führte. Weil aber noch immer genügend Land für alle Bedürfnisse vorhanden war, wurden die Allmende nicht vollständig verteilt und aufgesplittet. Die Bevölkerungszunahme erfolgte erst nach dem Mittelalter, weshalb die genauen Abgrenzungen erst im Spätmittelalter, zum Teil aber erst in der Neuzeit erfolgten. Im Mittelalter gab es deshalb neben den in Eigentum (Grundherren) stehenden Liegenschaften immer grosse Landgebiete (offenes Land und Waldungen), welche grösseren oder kleineren Genossenschaften gehörten und von deren Mitgliedern gemeinsam genutzt und verwaltet wurden. Diese werden heute Korporationen genannt. Diese Genossenschaften hatten auch einen sozialen Status, dienten sie doch auch dazu, das Einkommen der Besitzer zu ergänzen. Dies war besonders in Notzeiten von grosser Bedeutung.
Die Genossenschaften entwickelten sich, je nach dem politischen Umfeld, im Laufe der Zeit sehr unterschiedlich. Während einige ganz verschwanden (z.B. in Cham) erlangten andere grosse Bedeutung (Zug, Ägeri, Hünenberg). Ebenso kam es zu grossen Unterschieden bezüglich den Rechten und Pflichten für die Genossen.
Die Verwaltung der Genossenschaften und die Handhabung der politischen Rechte und Pflichten erfolgten bis anfangs 19. Jahrhundert gemeinsam. Es gab in den Gemeinden nur eine „Einheitsgemeinde". Deshalb ist die Geschichte der Korporation Hünenberg ab Anfang des 15. Jahrhunderts bis Mitte des 19. Jahrhunderts mit derjenigen der Gemeinde gleichzusetzen.
Interessanterweise findet man den Namen „Korporation" in den alten Dokumenten bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts nur selten. Man sprach allgemein nur von den „Genossen". Die heutigen Korporationsgemeinden des Kantons Zug entstanden 1848 durch die Aufteilung der „Einheitsgemeinde" in Korporations- und Politgemeinden.

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Burgruine Hünenberg unter der Lupe

Vor 900 Jahren ein prächtiger Adelssitz, dessen Ruine jetzt vor dem endgültigen Zerfall gerettet werden soll.

 

Burgruine mit dem Turm Mitte des 18. Jahrhunderts. Foto RZ
Burgruine mit dem Turm Mitte des 18. Jahrhunderts.
Foto RZ
Spezialisten der Zuger Kantonsarchäologie sind zurzeit daran, Licht ins Dunkel der Geschichte der Burgruine von Hünenberg zu bringen. «Jetzt stellte sich heraus, dass die Anlage vor rund 900 Jahren ein ausserordentlich prächtiger Adelssitz war», ist in einer Mitteilung der Kantonsarchäologie nachzulesen. Und weiter: «Die archäologischen Untersuchungen haben gezeigt, dass die Burg spätestens im 12. Jahrhundert errichtet wurde.»

Unterhalb des Burghügels wurden Münzen gefunden
Bedeutende Reste der Umfassungsmauer, des grossen Torturmes und eines Wohnbaus sind erhalten. Überdies sind die Gebäude so sorgfältig gemauert, «wie nur auf ganz wenigen anderen Burgen jener Frühzeit», halten die Archäologen fest.
Im Übrigen enthält die Burgruine romanische Bauskulpturen, so ein Würfelkapitell und ein Löwenrelief. Bei den Grabungen kamen Keramikscherben und der aus Horn gefertigte Läufer eines Schachspiels zum Vorschein. Und das ist noch nicht alles: Unterhalb des gegen Westen gerichteten Burghügels entdeckte ein Mitarbeiter der Zuger Kantonsarchäologie im Bereich einer weiterführenden Mauer einen römischen Münzschatz. Die 68 zum Teil abgegriffenen Münzen lagen nahe beieinander im Waldboden und stammen aus der Zeit ungefähr zwischen 150 Jahre vor und 270 Jahre nach Christus. Es sind 66 Kupfermünzen, wovon 24 halbiert sind, dazu 2 Münzen aus Silber.

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